Mikrobielle Leitungssanierung

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
§ 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen

(1) Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen und zu errichten, dass sie mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.

Ob im Bestand oder bei Neuanlagen, die EInhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wie in der Trinkwasserverordnung gefordert, kann nicht immer gewährleistet werden. Dadurch kommt es immer wieder zu Verkeimungen des Trinkwassernetzes durch Legionellen oder auch Pseudomonaden. Diese wieder zu entfernen kann eine erhebliche Herausforderung darstellen.

Eine thermische Desinfektion ist nur schwer umzusetzen und birgt auch so manches Risiko. So zum Beispiel:

  • Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur über den gesamten Vorgang
  • Erhöhte Belastung des Rohrnetzes durch hohe Temperaturen
  • Bei Abwesenheit des Nutzers können bestimmte Abschnitte nicht mit gereinigt werden
  • Betroffene Kaltwasserleitungen werden nicht desinfiziert

Daher setzen wir auf eine mikrobiologische Sanierung mittels einer Desinfektionslösung. Diese wird über einen längeren Zeitraum in das Trinkwassernetz eingebracht, entfernt sofort die Keime und baut dort den vorhandenen Biofilm kontinuierlich ab. Diese Maßnahme ist essentiell, da der Biofilm als Lebensraum für Krankheitserreger fungiert.

Das eingesetzte Mitte ANOSAN ist eine biologische, pH neutrale und materialkonforme Desinfektion, die in ihrer Dosierung für den Verzehr absolut unbedenklich ist und das Trinkwasser im Sinner der TrinkwV genusstauglich hält.

Es ist für jedes Warm- und Kaltwassernetz geeignet, was es uns ermöglicht ohne Nutzungseinschränkungen im laufendem Betrieb Legionellen und Pseudomonaden zu entfernen.                        

Zugelassen nach §18 Trinkwasser-Verordnung. Wie in der Biozid-Verordnung gefordert ist der Wirkstofflieferant in der Artikel 95 Liste (EUROPEAN CHEMICALS AGENCY) aufgeführt und die Verkehrsfähigkeit gesichert.

 

Impfstelle mit Impulswasserzähler für eine genaue Dosierung

Dosierbehälter mit elektromagnetischer Pumpe

Automatische Spülarmatur in der Zirkulation um einen regelmäßigen Wasseraustausch auch bei Nichtnutzung sicherzustellen

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